Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Minderjährige Personen sowie Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Teilnahme:

Jeder Kunde bekommt spätestens nach sieben Tagen eine Umfrage zur Abstimmung per E-Mail gesendet. Die Teilnahme erfolgt automatisch durch das Abstimmen für ein Lieblingsgericht im Anschluss an die Bestellung einer HOFMANNs Überraschungsbox. Pro Person ist nur eine Teilnahme erlaubt. Mehrfachteilnahmen durch eine Person werden nicht berücksichtigt und führen zum Ausschluss von der Teilnahme. Überraschungsbox-Aktion endet am 03.03.2023.

Gewinn:

Der Gewinn besteht wie im Text beschrieben. Für das 8-teilige Geschirrset wurde hier ein Beispielbild verwendet. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann weder in Gänze noch teilweise in bar ausgezahlt werden. Der Gewinner wird am 13.03.2023 per Losverfahren ermittelt und per E-Mail benachrichtigt. Er muss innerhalb von 7 Tagen auf die Benachrichtigung reagieren, um den Gewinn entgegenzunehmen. Sollte der Gewinner innerhalb dieser Frist nicht reagieren, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und ein neuer Gewinner wird ausgelost.

Ausschluss:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen, zu ändern oder Teilnehmer von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen, etwa bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen. In diesem Fall werden bereits eingegangene Teilnahmen nicht berücksichtigt.

Einverständnis und Datenschutz:

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Daten der Teilnehmer zu speichern und für Marketingzwecke zu verwenden. Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht, seine Daten löschen zu lassen. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass im Falle des Gewinns sein Name auf der Website und in sozialen Medien des Veranstalters veröffentlicht werden dürfen.

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